Ein Fallstrick weniger bei Betriebsratsanhörungen – und warum Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber schlecht und Lügendetektoren als Beweismittel vor Gericht ungeeignet sind
Arbeitgeber mit Betriebsräten müssen den Betriebsrat vor dem Ausspruch einer Kündigung stets anhören – auch in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (sog. „Wartezeit“). Diese Tatsache ist nichts neues und Arbeitgebern bekannt. Bereits deutlich weniger bekannt dürfte der Umstand sein, dass die Betriebsratsanhörung in einem Kündigungsrechtsstreit gewissermaßen das „Eingangstor“ darstellt. Die möglichen Fehlerquellen bei einer Betriebsratsanhörung sind derart umfassend, dass viele Arbeitsgerichte eine Kündigung vor Gericht bereits an einer nicht ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung scheitern lassen.