Einmalzahlung für Dauer-Unterbringung eines Problemhundes keine Spende
Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil (FG Köln, vom 11.12.2018, 10-K-1568/17) entschieden, dass die Einmalzahlung für die Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension (nicht gemeinnützig) anstelle der Zurverfügungstellung des Geldbetrags an einen Tierschutzverein zur freien Verwendung keine Spende sei.