Keine Ermäßigung der Notargebühren bei einer gGmbH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 06.02.2024 (Az.: II ZB 19/22) entschieden, dass für die Übertragung von Anteilen an einer gemeinnützigen GmbH keine Ermäßigung der Notargebühren gewährt werden muss.