Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) ist mit erfreulichen steuerlichen Vergünstigungen für bestimmte Photovoltaikanlagen verbunden. Danach werden rückwirkend Einnahmen und Entnahmen steuerfrei gestellt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen nach dem 31.12.2021 erzielt werden.