Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat mit Urteil vom 20.09.2023 (Az. L5 BA 1650/22) entscheiden, dass keine Sozialversicherungspflicht bei der Tätigkeit eines Golflehrers mit PGA-Status besteht, wenn er auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags tätig wird und die maßgeblichen Umstände eine Selbstständigkeit unterstützen.